AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Portalwaschanlagen

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung folgender Bedingungen:

  • Der Benutzer/Kunde der Waschanlage ist verpflichtet den Waschanlagenbetreiber vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen können.
  • Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder durch nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehörende Fahrzeugteile (z.B.: Spoiler, Antenne, Zierleisten, Niederquerschnittreifen o.ä.) verursacht worden ist, außer der Waschanlagenbetreiber trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Keine Haftung bei halten des KFZ im Torbereich oder bei verzögerter Ein- und Ausfahrt.
  • Die Waschhalle ist nur mit geeignetem Schuhwerk zu betreten (Achtung Rutschgefahr).
  • Der Kunde hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber unmittelbar nach dem Waschvorgang mitzuteilen. Das Fahrzeug darf dabei nicht verstellt werden, sodass der Schaden dokumentiert werden kann (Schadenbeschreibung, Datum, Uhrzeit, Fotos usw.).
  • Die Benutzerhinweise (Glastafel: „WoschEcht Waschinfo“) sowie die am Gelände angebrachten Beklebungen bzw. Tafeln (STVO, Privatgrundstück usw.) und Warnhinweise (Höhen- und Geschwindigkeitsbeschränkung usw.) ist unbedingt Folge zu leisten. Wir haften nicht für Schäden die aus Nichtbeachtung der Benutzungsordnung oder Benutzungshinweise verursacht wurden, es sei denn, die Mithaftung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leicht Fahrlässige Pflichtverletzung des Anlagenbetreibers wird ausgeschlossen.
  • Kommt es Aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung der Fahrzeuge, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich dem Anlagenbetreiber mitzuteilen. Später angemeldete Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.
  • Für Unfälle aufgrund von Glatteis wird – außer bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur gehaftet, wenn das Betriebspersonal das Eis vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht entfernt hat.
  • Das Fahrzeug ist während der Wäsche zu verschließen und ein hantieren mit dem Funkschlüssel ist zu unterlassen.
  • Das gesamte Waschanlagenareal wird zu Ihrer und unserer Sicherheit videoüberwacht.
  • Sollte eine Klausel oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Bei Kritik/Anregungen oder auch Lob freuen wir uns über eine E-Mail an office@woschecht.com